07. Oktober 2014
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Zusammenhang mit der Entwicklung, Erstellung und Auftragsabwicklung des neuen „Reichelsheimer Logo“ mit einem neuen Corporate Design (Unternehmens-Erscheinungsbild) durch die Firma „Lebensform“ mit ihrem Geschäftsführer Johannes Kessel tauchten immer wieder einmal unterschwellige Fragen nach Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit auf.
Diese Mutmaßungen führten schließlich zu einem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.06.2014 zur Einberufung eines Akteneinsichtsausschusses nach § 50 Abs. 2 Satz 2 der HGO zur Sichtung und Bewertung des Vertragswerkes mit der Agentur Lebensform sowie die der Agentur erteilten Aufträge und von ihr gestellte Rechnungen an die Gemeinde Reichelsheim. Ein Akteneinsichtsausschuss stellt das höchste Kontrollorgan dar und dessen Einberufung ist das ausdrückliche Recht einer jeden Fraktion, unabhängig ihrer Größe. Die Gemeindevertretung übertrug in ihrer Sitzung am 16.07.2014 uneingeschränkt und einstimmig – wie nicht anders zu erwarten – dem Haupt- und Finanzausschuss auch aus gewissen praktikablen Gründen die Aufgabe des Akteneinsichtsausschusses.
Das gesamte Thema wurde zunächst von Bürgermeister Stefan Lopinsky und OAR Gerd Hübner mit dem Hessischen Städte- und Gemeindeverbund als kommunalem Spitzenverband in Mühlheim besprochen. Das schriftlich vorgelegte Gutachten bescheinigte in seinen ausführlichen Erläuterungen insbesondere zu Ausschreibungsmodalitäten Bürgermeister Stefan Lopinsky und dem Gemeindevorstand eine korrekte Handlungsweise.
Warum ein örtlicher Pressedienst diese Begutachtung recht unverfroren als Ausstellung eines Freibriefs abtut, ist dem Autor vielleicht selbst ein Geheimnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss als eingesetzter Akteneinsichtsausschuss hat in seiner von der Verwaltung hervorragend vorbereiteten Sitzung am 01.09.2014 nach eingehender Sichtung, Prüfung und Bewertung einstimmig Folgendes festgestellt:
- Es wird festgestellt, dass es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Reichelsheim und der Agentur „Lebensform“ gibt, die die Gemeinde jetzt oder zukünftig verpflichten.
- Der Gemeinde sind für das Corporate Design, das Logo und die Fotos die Nutzungsrechte für sämtliche Zwecke, insbesondere der werblichen Kommunikation, unbefristet eingeräumt worden.
- Bei der Sichtung, Prüfung und Bewertung der vorgelegten Unterlagen ergaben sich keine Beanstandungen oder Hinweise auf Fehlverhalten der Beteiligten.
Für uns sind diese Feststellungen eine deutliche Bestätigung der hervorragenden Arbeit unseres Bürgermeisters mit Gemeindevorstand und Verwaltung.
Lassen wir uns weiter erfolgreich zusammenarbeiten zum Wohle unserer Gemeinde, mit Aufrichtigkeit und Engagement.
Wir wünschen Ihnen allen weiterhin eine gute Zeit und grüßen Sie in Verbundenheit
Ihre CDU-RWG
Sybille Hanke (Vors. der CDU Reichelsheim)
Heinz Kaffenberger (Vors. der RWG und Fraktionsvorsitzender der CDU-RWG)