Der Morsberg ist nicht als Vorranggebiet im Regionalplan Südhessen – Teilplan Erneuerbare Energien ausgewiesen.
Eine Zulassung von Windenergieanlagen im Wald scheidet daher bereits aus raumordnungsrechtlichen Gründen aus.
Hinzu treten naturschutz- und artenschutzrechtliche Restriktionen.
Darüber hinaus führt der Odenwaldkreis ein Verfahren gegen den Teilplan Erneuerbare Energien. Eine eigenständige kommunale Initiative zur Ausweisung zusätzlicher Flächen würde die Rechtsposition politisch wie rechtlich schwächen und die Konsistenz der Argumentation im laufenden Verfahren gefährden.
Unser Anspruch bleibt:
Sachorientierte Entscheidungen auf Grundlage des geltenden Rechts, finanzieller Vernunft und langfristiger Verantwortung für unsere Gemeinde.
Ihre CDU/RWG-Fraktion